1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
Steuerdialog 2010 Zweifelsfragen zur Einkommensteuer Ergebnisse Tätigkeitsvergütungen an einen Mitunternehmer Bezughabende Norm § 23 Z 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 1127 ff, Rz 5801 ff Sachverhalt Der Betrieb einer Fremdenpension wird in Form einer GesbR geführt. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002; § 1 Abs. 2 und 3 EStG 1988 - Wohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen 1.1.1. Sachverhalt a) Der Steuerpflichtige hat in Österreich einen Wohnsitz und…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen (Ordensmitglieder) besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…
Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
1. Einkünftezurechnung und Fragestellungen beim Fruchtgenuss 1.1. Bezughabende Normen und Richtlinien samt Randzahlen § 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 111 ff 1.2. Sachverhalt Im Rahmen des ESt-Workshops des Salzburger Steuerdialoges 2015 wurde intensiv über Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einkünftezurechnung bei Fruchtgenussrechten…
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…
1. Anwendung des Abkommens auf österreichische Privatstiftungen (Pkt. 2.2. des Protokolls) Österreichische Privatstiftungen sind Gesellschaften im Sinn von Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA-2000. Einkünfte einer in Österreich ansässigen Gesellschaft werden danach in Deutschland nur dann einer Besteuerung unterzogen, wenn sich…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
§ 2 EStG 1988, Liebhabereiverordnung Pflichtversicherungsbeiträge bei Liebhaberei Sachverhalt Eine bisher gewerbliche Tätigkeit wird zur Liebhaberei erklärt (im konkreten Fall: Versicherungsvermittlung). Laut gesetzlicher Verpflichtung sind entsprechende Pflichtversicherungsbeiträge an die gewerbliche Sozialversicherung geleistet worden. Eine Rückerstattung dieser Beiträge kommt trotz des Vorliegens von Liebhaberei nicht in Betracht…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025