Mit der Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026, veröffentlicht im ABl. Reihe C 2026/3209 vom 11. Juni 2026, wurde die ARL UP-5200 (Pazifik…
…bzw. von Regelungen zu gelangen, die die Gemeinschaft einseitig für bestimmte Länder oder Ländergruppen angenommen hat. Wirtschaftsbeteiligte in der Gemeinschaft, die die genannten Waren anmelden und/oder Ursprungsnachweise für diese Waren vorlegen, werden daher davon in Kenntnis gesetzt, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…