RIS AI
3 Treffer389 msnur geltende Fassungen
2026-0.517.744Information zu der am 1. September 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Pazifik)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.517.74431.08.2026

Mit der Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026, veröffentlicht im ABl. Reihe C 2026/3209 vom 11. Juni 2026, wurde die ARL UP-5200 (Pazifik…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

…bzw. von Regelungen zu gelangen, die die Gemeinschaft einseitig für bestimmte Länder oder Ländergruppen angenommen hat. Wirtschaftsbeteiligte in der Gemeinschaft, die die genannten Waren anmelden und/oder Ursprungsnachweise für diese Waren vorlegen, werden daher davon in Kenntnis gesetzt, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…