Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
…0,383 357 | 0,633 357 | m = 6 (zweimonatig) | 0,425 334 | 0,592 000 | m = 12 (monatlich) | 0,467 186 | 0,550 519 | Abschlag wegen Nachschüssigkeit bei einmal jährlicher Zahlung | 1
…der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, sondern in pauschalierter Form der Besteuerung unterzogen (z.B. durch Erhebung einer Quellensteuer von den Zahlungen an einen inländischen Bauunternehmer mit verlust- und gewinnbringenden Baustellen oder durch Besteuerung fiktiv angesetzter Einnahmen und Ausgaben), dann muss davon ausgegangen werden, dass mit der…
…als zweckdienlich angesehen werden kann, wenn die darin enthaltenen Angaben steuerlich relevant sind. Werden vom Steuerpflichtigen in sich widersprüchliche Angaben vorgelegt, so ist der tatsächliche Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu ermitteln. Ergibt sich dabei, dass die in § 1 der DBA-Entlastungsverordnung normierten Grundvoraussetzungen…
…der Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe usw. Alle Geldaufwendungen (Gehalt, Sozialversicherungs- und Dienstgeberbeiträge) und Sachbezüge aus dem Dienstverhältnis bei Anstellung einer Betreuungsperson. Alle Zahlungen und Sachbezüge an eine selbstständig tätige Betreuungsperson. Achtung: Erforderlich sind Zahlungsbelege mit Name und Anschrift der Betreuungsperson, Datum, Zweck und Rechnungsbetrag. Die Belege…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025