…steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert. Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche…
… 16 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 die Erlebenswahrscheinlichkeiten für Bewertungsstichtage ab 1. Jänner 2009 neu festgesetzt. Diese sind, soweit die jeweiligen Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden…
…auszuweisen. 2.3. Zeitraum Der Lohnzettel ist - bei ganzjährig aufrechtem Dienstverhältnis - für den Zeitraum 1.1. bis 31.12. auszustellen. 2.4. Begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 Erfolgt eine Entsendung in ein Land, für welches ein DBA mit…
…Grenzgänger/innen) ohne Lohn- und Gehaltsschema (§ 68 Abs. 1, 4 und 5 EStG 1988, LStR 2002 Rz 1129 ff) 4.4.1. Sachverhalt Eine schweizerische Arbeitgeberin behauptet schriftlich, es gäbe bei 40 Angestellten keine Lohn- und Gehaltsschemata; SEG-Zulagen würden aufgrund von bilateralen Verhandlungen zwischen…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens nur auf die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Ruhegehaltsempfängers abzustellen. Daher ist eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe auch dann nicht zu besteuern…
… 5 Abs. 1 lit. a KommStG 1993 gleichzuhalten (vgl. BFG 24.08.2017, RV/5101684/2015). 5.2.3.2. Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 Rz 62 Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des…
…an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3)…
…nach § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dem Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen, sodass die DBA-konforme Steuerentlastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zu erfolgen hat. 3. Entlastung auf Grund der VO BGBl. II Nr. 474/2002 eines ins Ausland entsendeten Arbeitnehmers 3…
…angezeigt. 1.3. Fragestellung Wie ist der Vorgang steuerlich zu beurteilen? 1.4. Ergebnis § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 liegt der Gedanke zu Grunde, dass eine Verlustzurechnung nur gerechtfertigt ist, wenn auch eine vermögensmäßige Belastung durch den Verlust vorliegt. Soweit das bei einem…
…innerstaatlichen Verjährung 2.1. Bezughabende Norm Art. 7 und Art. 25 Abs. 2 letzter Satz OECD-MA, § 6 Z 6 EStG 1988; VPR 2010 Rz 276, §§ 115 Abs. 3 und 207 BAO ff 2.2. Sachverhalt Nach einer deutschen Betriebsprüfung kommt es bei der deutschen…
…bestehen keine Bedenken, wenn Abgabepflichtige zur Vermeidung aufwendiger Nachversteuerungserfordernisse Auslandsverluste bei Ermittlung der inländischen Besteuerungsgrundlage nicht geltend machen. 2 § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 Stipendien (Rz 33f LStR 2002) Der Abgabepflichtige verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer österreichischen Universität. Er arbeitet als…
…hinsichtlich derer Deutschland nach Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) das (ausschließliche) Besteuerungsrecht zugeteilt wird (vgl. EAS 1815 vom 6. März 2001 und ergänzend EAS 3099 vom 28. Oktober 2009), trifft nur noch für Fälle zu, bei denen die Steuerpflichtigen die Altersteilzeit vor dem…
…Richtwerten nach dem Richtwertgesetz liegen. 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapitalforderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) Die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 BewG 1955 durch Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, wobei ein Zinsfuß von 5,5% bei…
…einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen in Betrieben gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) des Ordens schlägt sich daher nicht wie bei anderen Betrieben in einem direkten Lohnaufwand nieder. Aufgrund der Verpflichtung der Ordensmitglieder, ihre Arbeitskraft in vom Orden unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einzusetzen, und der…
… 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 zu erfolgen? 3.1. Für den Fall, dass der Zwangsausgleich bestätigt und die Gesellschaft nicht vollbeendigt wird, bei wem ist in diesem Fall der aus dem Schuldnachlass (80%) resultierende Gewinn zu erfassen? 3.2. Nach Bestätigung des Zwangsausgleiches…
Die meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine dem Artikel 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens nachgebildete Bestimmung. Diese sieht vor, dass bei einer Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen nicht auf den Tätigkeitsstaat (den "anderen Staat…
…Entscheidung ermöglicht, an Stelle der in § 25 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 vorgesehen Vollbesteuerung der arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenpension diese zu drei Viertel steuerfrei zu erhalten. Dafür muss die Schmälerung des Deckungskapitals durch die pauschale Einkommensteuer in Kauf genommen werden. Im Gegensatz zu § 48a…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…