AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
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2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026
2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020
…in einen der EU27-Mitgliedstaaten gültig. Für Hunde, Hauskatzen und Frettchen aus dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, ist nunmehr eine Tiergesundheitsbescheinigung (VB-0320 Abschnitt 1.2.13. und VB-0320 Abschnitt 4.1.2.2.) erforderlich. Eine serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) ist dabei nicht erforderlich!  …