…dessen Vermögenswerte der Einmalzahlung unterworfen wurden, hat in allen Steuerjahren, die potentiell der Abgeltungswirkung der Steuerabkommen unterliegen, in der Schweiz oder in Liechtenstein ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt (keine Spekulationseinkünfte, keine "Wurzelhinterziehung"). Diese Einkünfte haben gemeinsam mit den sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (ohne KESt…
Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992…
…so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist im ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls…
Nachstehend werden im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der Schweizer Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekannt gegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Betriebstättenmindestdauer Im…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde die Frage behandelt, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Österreich auf Einkünfte für unselbständige Arbeit anwendet, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
…sich auf die Anwendung des AOA beziehen. Desgleichen ist der Erlass vom 21. Dezember 2007, BMF-010221/2197-IV/4/2007, der die Anwendung des AOA auf die schweizerischen Betriebstätten auf Zeiträume ab 2008 eingeschränkt hat, gegenstandslos. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2008  …
Mit der chinesischen Steuerverwaltung wurde eine Vereinbarung über die Auslegung von Artikel 11 Abs. 3 DBA Volksrepublik China getroffen. Diese Verständigungsvereinbarung wurde am 16. Juni 2014 unterzeichnet. Die zuständigen Behörden der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China führten Verhandlungen in Bezug…
…EU-Abkommen Im Bereich der Umsatzsteuer hat die EU mit Großbritannien und Nordirland, Norwegen und der Schweiz Abkommen abgeschlossen, welche die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung in diesem Bereich darstellen. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Artikel 100 Austrittsabkommen EU-GB s (Abkommen über den Austritt…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
Am 14. Mai 2014 schlossen die Republik Österreich und die Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Um die Anwendung des Abkommens sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey (die "zuständigen Behörden") Folgendes vereinbart: 1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der…
Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…
Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass Österreich Vertragspartei des geänderten Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr. 193/2014, ist, welches für Österreich mit 1. Dezember 2014 in Kraft…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
…Sofern aber der Gesamtbetrag der im Ausland in Übereinstimmung mit dem DBA erhobenen Steuer den Anrechnungshöchstbetrag nicht überschreitet, kann der Betrag der anzurechnenden schweizerischen Steuer nicht auf Grund einer in Österreich für eine bestimmte Art von Einkünften bestehenden Steuerbegünstigung geschmälert werden. Bundesministerium für Finanzen, 7…