…6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen Zeitraum eingetretenen Schädlingsbefall bzw. eingetretenes Schadensereignis (zB Eichensterben) keine wirksamen Maßnahmen gefunden wurden, diesen/dieses zu beseitigen, kann nicht abgeleitet werden, dass sich der Steuerpflichtige mit diesem Umstand…
…1 für die betroffenen Baumarten um 30% verringert. Dabei sind nur zusammenhängende Flächen von mindestens 0,3 Hektar zu berücksichtigen, bei denen das Schadensereignis nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Der Abschlag wird nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der…
…als auch die Funktion einer Tarifvorschrift zu. Die Inanspruchnahme des begünstigten Hälftesteuersatzes ist davon abhängig, ob die jeweilige Holznutzung in unmittelbarem ursächlichen Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem…