RIS AI
4 Treffer421 msnur geltende Fassungen
BMF-010221/3392-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 9./12. Juli 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3392-IV/4/201021.12.2010

…sondern unter Satz 1. Denn der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung geht nicht dadurch verloren, dass im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Auch die Darbietung von Studiomusikern zielt darauf ab, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen. Schließt zB ein inländischer Musikproduzent mit ausländischen Studiomusikern (ohne inländischen…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…das sind vor allem Schuldverschreibungen) an einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 Börsegesetz 1989 oder an einem anerkannten, für das Publikum offenen ordnungsmäßig funktionierenden Wertpapiermarkt in einem Vollmitgliedstaat der OECD zugelassen sind. 10. Inkrafttreten des § 118 BAO § 118 BAO tritt mit 1…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…Artikel 9 DBA-Großbritannien 2.2. Sachverhalt Das geprüfte Unternehmen Retail-GmbH steht im Eigentum der australischen Investmentfonds D und Y. Die beiden Fonds sind geschlossene Publikumsfonds. Der Fonds D hält mittelbar einen Anteil von rund 15%, der Fonds Y hält mittelbar einen Anteil von…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…der gemeinschaftlichen Einkunftsquelle wäre nunmehr entsprechend dem Einantwortungsbeschluss mittels eines (zweiten) Feststellungsbescheides auf die Erben aufzuteilen. Grundsätzlich sind alle drei Lösungsansätze zulässig. Variante 1 erscheint als Vorgehensweise am praktikabelsten. Bei großen Publikumsgesellschaften und bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft erscheint Variante 3 zweckmäßig. 2. Feststellung von Verlusten (§…