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BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…Zufluss Die Vorwegbesteuerung nach § 48b PKG bewirkt einen Wechsel des Besteuerungsregimes in Bezug auf arbeitgeberfinanzierte Pensionskassenleistungen: An die Stelle der Vollbesteuerung bei Zufluss tritt die Steuerfreiheit von drei Viertel der ausgezahlten Pension. Als Ausgleich dafür ist vom aus Arbeitgeberleistungen gespeisten Deckungskapital zum 31.12.2011…

BMF-010221/0538-IV/4/2012Österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung zu Hinterbliebenenpensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0538-IV/4/201210.10.2012

Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…

2026-0.394.403Information betreffend die Auszahlung einer 13. AHV-Rente in der Schweiz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.394.40308.05.2026

Die Schweizer Bundesversammlung hat am 12.11.2025 in Umsetzung einer entsprechenden Volksinitiative das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) geändert, um die Auszahlung einer 13. AHV-Rente (13. Altersrente im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) zu ermöglichen. Auf Basis der geänderten Art. 34…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…