…langen Anträge von ungarischen Staatsbürgern ein, die derzeit in Österreich keinen Wohnsitz haben, sondern täglich zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit nach Österreich einpendeln. Diese Abgabepflichtigen waren in früheren Jahren in Innsbruck unselbständig beschäftigt und hatten dort auch einen Wohnsitz. 13.2. Frage Welches Finanzamt ist…
… 9.3. Lösung 1.1. Telefonische Anbringen (dazu gehört auch die Zurücknahme von Anträgen) sind keine "mündlichen Anbringen" im Sinne der BAO und entfalten keine Rechtswirkungen. Dies wäre dem Abgabepflichtigen zur Kenntnis zu bringen. 1.2. Nein. 1.3. Nein. Im Übrigen ist auch die…
…demnach nach dem Zustellgesetz zu erfolgen. Da im Anwendungsbereich der BAO eine Zustellung per E-Mail nicht vorgesehen ist, liegt ein absolut nichtiger Verwaltungsakt vor (vgl. Ritz, BAO5, § 97, Tz 4 ff). Gemäß § 97 Abs. 1 lit. b BAO bedarf es zur Wirksamkeit der mündlichen…