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SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

…österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung und daher kommen die Regelungen zum Entstehen der Steuerschuld bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 17 iVm § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 hier nicht zur Anwendung. Erfolgt eine Anzahlung für die sonstige Leistung, ist diese in der…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Abgeltung des (aus der Nichteinreichung der Abgabenerklärung resultierenden) Zinsvorteils anzusehen. Angenommen sei, dass dieser Zinsvorteil 5,25% pro Jahr beträgt. Daher ist für 1. Oktober 2001 bis 30. Juni 2002 die Differenz zwischen 6.750 und 3.927 (=Nachforderungszinsen) angemessen. Der Verspätungszuschlag ist daher in…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…28 und Art. 21 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 4339) UID-Vergabe für grenzüberschreitende Dienstleistungen von Kleinunternehmern Ein österreichischer Programmierer - Kleinunternehmer iSd § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 - erstellt eine Homepage für einen deutschen Gastwirt. Es handelt sich um eine sonstige Leistung, bei der…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Februar 1928 über die Einrichtung und Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten, BGBl. Nr. 47/1928) oder die für diese bestellten Substitute (§ 119 Notariatsordnung) die durch die Notariatskammer genehmigten Notar-Partnerschaften (§ 22 Abs. 2 Notariatsordnung) 2.1.2 Für die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer: die…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von 500 Euro für den Antragsteller an. 4. Advance Ruling 4.1. Sachverhalt Ein Pflichtiger berät sich informell in einem persönlichen Gespräch über einen geplanten Umgründungsvorgang mit einem Finanzbeamten. Er möchte dann eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Der inländische Dienstnehmer tritt dabei als Beauftragter des ausländischen Unternehmers mit dessen ausländischer UID auf. Die Kfz-Werkstätte behandelt die Leistungen als nicht steuerbar. Welche Aufzeichnungen sind in diesen Fällen erforderlich? Leistungsort bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (wozu auch Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…Quote wurde vor Ablauf der allenfalls bis 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres gesetzten Nachfrist bei diesem Finanzamt nicht zu 100% erfüllt oder die Quote wurde vor Ablauf von Abgabetermin 5 bei diesem Finanzamt nicht zu 100% erfüllt und eine Nachfrist bis 30…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…bezahlte die X-GmbH nach einer Betriebsprüfung bei der R-GmbH deren KSt-Nachzahlung in Höhe von ATS 61.199.150 aufgrund einer Vereinbarung über die Leistung eines Gesellschafterzuschusses vom 31. März 2001 (Bilanzstichtag) und machte diesen Betrag als nachträglichen Buchwertabgang im Wirtschaftsjahr 2001 in…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Im Zuge der Erstveranlagung wird festgestellt, dass kein Antrag auf Option vorliegt. Im Jahr des Beginns der landwirtschaftlichen Tätigkeit wurden Voranmeldungen mit Gutschriften abgegeben und diese Beträge wurden über Antrag (bei Beträgen unter 20.000 S) auch ausbezahlt. Gilt die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 2/2

Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

…zu übermitteln. Für Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 betreffend das Kalenderjahr 2011 bestehen keine Bedenken, wenn diese bis 31. März 2012 in elektronischer Form übermittelt werden. Hinsichtlich Lohnzettel der Art 23 bestehen keine Bedenken, wenn diese, bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jänner 2012, bis 31…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…der Bundesabgabenordnung besteht somit (anders als im § 10 Abs. 1 AVG) eine gegenüber § 9 Abs. 1 ZustG eingeschränkte Vertretungsbefugnis. Soweit nicht spezielle Bestimmungen wie zum Beispiel § 66 WTBG (zulässige Gesellschaftsformen) die allgemeine Vertretungsbefugnis in Abgabenangelegenheiten (einschließlich einer allfälligen Zustellungsbevollmächtigung) auf eingetragene Personengesellschaften (OG, KG) und…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…4, 5 und 6 BiBuG 2014 erschöpfend aufgezählten Tätigkeiten; das sind (Z 4) die elektronische Akteneinsicht (über FinanzOnline) und die Einbringung von Rückzahlungsanträgen; (Z 5) die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen sowie Abgabe von Gutschriftsverrechnungsweisungen iSd …

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…kann und die daraus erzielten Umsätze daher dem Normalsteuersatz unterliegen. § 11 Abs. 1 UStG 1994, § 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 und § 19 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 2602h) Rechnungsmängel und Vorsteuerabzug Ein Unternehmer, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, erklärt in seiner Umsatzsteuervoranmeldung eine…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…soll im Zuge der Haftungsinanspruchnahme dem Haftungspflichtigen zur Kenntnis gebracht werden. 27.2. Frage Besteht die Möglichkeit, gegen den Festsetzungsbescheid Berufung zu erheben, obwohl bereits der Jahresbescheid ergangen ist? 27.3. Lösung Soweit die Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2009 ordnungsgemäß eingereicht sind, und somit keine…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…inklusive der als "Steuer vom Einkommen" geltenden schweizerischen Kirchensteuer) ohne weiteres Aufsplitten in Österreich auf jene Steuer anzurechnen, die auf die schweizerischen Einkünfte entfällt (= Steuer von laufenden + sonstigen Einkünften). Es besteht die Möglichkeit, die anrechenbare schweizerische Steuer um die österreichischen 6% zu kürzen und…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…und die Zugangskennungen (TID, BenID, Start-Pin) wie in (1) beschrieben im Ausland zugestellt werden. (3) Im Übrigen steht für "ausländische" Unternehmer jedenfalls die Möglichkeit der persönlichen Anmeldung bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis offen (siehe "2 Zuständiges Finanzamt"). 4 "Ausländische Geschäftsführer" Bei Gesellschaften…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…1. Bezughabende Norm § 6 EStG 1988 3.2. Sachverhalt Zum Zweck der Herstellung und Erhaltung von Schutz- und Regulierungsbauten an Gewässern werden Hochwasserschutzgenossenschaften gegründet. Mitglieder dieser Genossenschaften sind Anrainer im Bereich des Gefahrenzonenplans des jeweils zu verbauenden Flusses. Die Genossenschaftsmitglieder sind laut Satzung verpflichtet, einmalige…

BMF-010219/0293-VI/4/2007Umsatzsteuerliche Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten GesmbH
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0293-VI/4/200723.07.2007

…dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der Einschränkung um 2 Jahre verschoben. Die Einschränkung tritt somit erst…