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2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…maßgebenden Einkommensteuerveranlagung vorhanden sind. Dabei gilt: In Fällen, in denen die Waren- und/oder Leitungserlöse aus den entsprechenden Einkommensteuerkennzahlen nicht eindeutig als Nettowert ermittelbar sind, wird der Wert pauschal um 10% gekürzt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Bescheid. Allfällige spätere Änderungen sind…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…maßgebenden Einkommensteuerveranlagung vorhanden sind. Dabei gilt: In Fällen, in denen die Waren- und/oder Leitungserlöse aus den entsprechenden Einkommensteuerkennzahlen nicht eindeutig als Nettowert ermittelbar sind, wird der Wert pauschal um 10% gekürzt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Bescheid. Allfällige spätere Änderungen sind…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…maßgebenden Einkommensteuerveranlagung vorhanden sind. Dabei gilt: In Fällen, in denen die Waren- und/oder Leitungserlöse aus den entsprechenden Einkommensteuerkennzahlen nicht eindeutig als Nettowert ermittelbar sind, wird der Wert pauschal um 10% gekürzt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Bescheid. Allfällige spätere Änderungen sind…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…