Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…
…der Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind zu den dafür vorgesehenen Codes die entsprechenden Angaben zu machen: Zu Code O3417: Hier ist die Frist für die Erledigung des Verfahrens in Monaten anzugeben…
…Gebrauchtfahrzeuge, gebrauchte Textilien und Photovoltaikmodule präzisiert und an Hand von Beispielen und Fotos erläutert. Das Handbuch (Version 2014) ist als Anlage angeschlossen. Bundesministerium für Finanzen, 13. Mai 2015 Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“ Nur PDF vorliegend Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format…
…Gemäß Artikel 2 Abs. 3 lit. c der Verordnung (EU) 2023/1529 ist nunmehr auch die Ausfuhr von Gütern und Technologien des Anhangs II der Verordnung (EU) 2023/1529 für amtliche Zwecke der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen…
…23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkratreten des Automaschen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Besmmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Am 15. Oktober…
…anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Guinea-Embargo (AH-2260) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
…Art. 232 UZK-DA, sofern sie im Reiseverkehr eingeführt werden; Luftfahrzeuge nach Art. 234 Abs. 1 UZK-DA, die auf Luftfahrtveranstaltungen ausgestellt oder im Rahmen solcher Veranstaltungen für Flugvorführungen verwendet werden; andere Waren in Einzelfällen mit Zustimmung des BMF. Bundesministerium für Finanzen, 10. Mai 2016
…positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus abgeändert. Mit Wirkung vom 23. März 2017 unterliegen daher die in Anhang III der Verordnung (EU) 2015/936 genannten Textilwaren mit Ursprung in Belarus (BY) nicht mehr der Einfuhrgenehmigungspflicht. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Mali - Embargo (AH-2232) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
…Oktober 2019 die Bekanntmachung zur Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1131 der Kommission zur Einführung eines Zollinstruments für die Durchführung von Artikel 14a der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 24a der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments…
…Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Guinea-Bissau-Embargo (AH-2257) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
…Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014), Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind (Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014), Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven (Anhang XX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) durch das Russische Hoheitsgebiet…
…anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Südsudan Embargo (AH-2225) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
…anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Burundi-Embargo (AH-2328) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
Mit delegierter Verordnung (EU) 2025/2003 der Kommission vom 8. September 2025, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 14. November 2025, wurde die im Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck aktualisiert. Bundesministerium für Finanzen, 18. November 2025
…Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS) gibt es noch Übergangsregelungen zur weiteren Nutzung von e-Zoll. Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212) bereits berücksichtigt Bundesministerium für Finanzen, 8…
…werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
…Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…
…EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor (ABl. Nr. L 128 vom 27.05.2009 S. 15…
…anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Somalia-Embargo (AH-2342) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen…