Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…
Der Euro-Einführungserlass vom 11. Dezember 1998, Z 14 0106/105-IV/14/98, AÖF Nr. 19/1999, enthält in Punkt 6.1 (Abgabenerklärungen) unter anderem Ausführungen zur Ausstellung von Lohnzetteln und zur Übermittlung von Lohnzetteldaten. Diese Ausführungen werden zum Teil geändert und lauten nunmehr…
Bruttobezüge gemäß § 25 1.Darin enthaltene Sachbezüge Kfz: Bei E-Autos beträgt der Sachbezugswert derzeit null Euro. Ist hier Null (0) einzutragen? Nein, hier ist keine Eintragung erforderlich. 2.In der neuen Vorkolonne zu Kennzahl 210 werden auch "darin enthaltene sonstige Sachbezüge" abgefragt. Müssen dort…
Die gegenständliche Information des Produktmanagements ergeht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6, VI/7). Gemäß § 109b Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1…
Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…