…als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, soweit sie steuerfreie Kostenersätze übersteigen (siehe Beispiel 2). Betreuung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Wenn die zu betreuende Person (oder deren Angehörige) einen Vertrag mit einer selbständig tätigen Betreuungsperson abschließt, treffen die betreute Person (oder deren Angehörige) keine Melde- und…
…die Prognoserechnung einnahmen- und ausgabenseitig zu neutralisieren (z.B. Sanierung von Hochwasserschäden am Mietobjekt; siehe LRL 2012 Rz 65k). 7. Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden Kosten, die bei der Beseitigung von Katastrophenschäden anfallen, sind insoweit als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) steuerlich abzugsfähig, als sie zwangsläufig erwachsen…
…innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren) von Arzneimitteln statt dem Normalsteuersatz von 20% der ermäßigte Steuersatz von 10% zur Anwendung. Dies gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983 idgF, fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin. Entsprechend der im…
…dargestellten Sachverhalt vom Vorliegen eines Erhaltungsaufwandes und damit von der Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994 auszugehen (siehe auch UStR 2000 Rz 1214 iZm Liftanlagen). Der ermäßigte Steuersatz kommt aber nur insoweit zur Anwendung, als die Maßnahme nicht der Lieferung…
…2 EStG 1988 stellen die Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte regelmäßig keine Werbungskosten dar. Allfällige Rückzahlungen des Arbeitnehmers für erhaltene Vergütungen sind keine Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 und bei der Lohnverrechnung nicht zu berücksichtigen. Bundesministerium für Finanzen, 14. März 2007
…aus privaten Motiven und nicht primär zur Erbringung von Leistungen am Markt betrieben (Stadie in Rau/Dürrwächter § 2 Anm. 317 dUStG). Eine umsatzsteuerlich beachtliche unternehmerische Tätigkeit kann nur dann vorliegen, wenn die Menge des erzeugten elektrischen Stroms dauerhaft deutlich größer ist, als die durch den…
…kapitalisierte Rentenbarwert beträgt 6 Millionen S/436.037 €. Das Gebäude wird ab dem Erwerb vermietet. Beurteilung bis 1999: Es liegt eine Versorgungsrente und damit ein unentgeltlicher Vorgang vor. Als AfA-Bemessungsgrundlage kommen die fiktiven Anschaffungskosten (10 Millionen Schilling/726.728, 34 €) in Betracht…