…des Abgabepflichtigen in Zweifel gezogen, so sind ihm diese mitzuteilen und ihm ist Gelegenheit zu geben, diese Zweifel durch Offenlegung zu beseitigen (zB Bekanntgabe von Kontenbewegungen und Kontoständen). Wird die Offenlegung verweigert, so ist die beabsichtigte Konteneinschau dem Kontoinhaber nachweislich (idealerweise Niederschrift, im Bedarfsfall schriftlich)…
1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Einrichtung eines Kontenregisters nach internationalen Vorbildern. Dabei dienen die Inhalte des Kontenregisters und insbesondere die Konteneinschau der Durchführung von gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen…
1. Allgemeines Am 14. August 2015 wurden mit BGBl. I Nr. 116/2015, Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz kundgemacht. Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein…
1. Allgemeines Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…