…Lohnsteuerabzuges keine Bedeutung. 3. Konsequenzen für den Lohnsteuerabzug und Lohnnebenkosten Der Vergütungsbetrag ist als fortgezahltes Entgelt im Sinne des EFZG anzusehen. Es liegen aus lohnsteuerrechtlicher Sicht daher von demselben Arbeitgeber ausgezahlte Bezüge vor. Sie unterliegen wie alle anderen Bezüge von demselben Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug…
…ganzjährig aufrechtem Dienstverhältnis - für den Zeitraum 1.1. bis 31.12. auszustellen. 2.4. Begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 Erfolgt eine Entsendung in ein Land, für welches ein DBA mit Anrechnungsmethode anzuwenden ist und sind im Rahmen der Auslandstätigkeit…
… 82a Abs. 4 EStG 1988 ), sie stellen daher eine Teilentrichtung des Werklohnes dar. Die Überweisung an das DLZ durch den Auftraggeber hat für ihn schuldbefreiende Wirkung und ist beim Auftragnehmer im Falle einer § 4 Abs. 3 EStG 1988 -Gewinnermittlung im Zeitpunkt des Zahlungseinganges beim DLZ…
…300,--. Im selben Kalenderjahr haben die beiden Steuerpflichtigen eine in ihrem jeweiligen Hälfte-Eigentum stehende Liegenschaft veräußert. Der gesamte Veräußerungserlös (also für den Hälfteanteil des Steuerpflichtigen und dessen Gattin) betrug € 760.000,--. Der Steuerpflichtige hat (neben eigenen Zahnbehandlungskosten) auch Zahnbehandlungskosten der Gattin iHv ca…
…gesehen nur ein Verfügen über die Erträge aus der Beteiligung für eine bestimmte Zeit (zB während der Dauer des Dienstverhältnisses) eingeräumt wird (vgl. LStR 2002 Rz 215 ff). Die Einräumung eines nicht handelbaren Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis stellt…
…betreffenden Zahlungen als Entgelt für die im Arbeitsausübungsstaat erbrachten Arbeitsleistungen anzusehen sind. Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen Arbeitgeber: Verlegt ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstverhältnisses seinen Wohnsitz in den anderen Vertragsstaat und werden ihm die…
…zwischen der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung. 1. Kurzarbeitsbeihilfe Die Kurzarbeitsbeihilfe ist jene Unterstützung, die bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Arbeitsmarktservice an den Arbeitgeber gewährt wird. Sie dient dem teilweisen Ersatz der zusätzlichen Aufwendungen für die Kurzarbeitsunterstützung sowie für die Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen…
…3.4. Lösung Bezieht eine in Österreich ansässige natürliche Person im Kalenderjahr Einkünfte von einem österreichischen Arbeitgeber aus einer für den Zeitraum von 5 Monaten in Österreich und für den Zeitraum von 7 Monaten in Italien ausgeübten nichtselbständigen Arbeit (temporäre Entsendung nach Italien), so ist…
…des Arbeitgebers bleiben und vom Arbeitnehmer bei Rückgabe des E-Kfz zurückzugeben sind? Ja, auch derartige Ladekabel stellen eine Ladeeinrichtung nach § 4c Abs. 1 Z 3 der Sachbezugswerteverordnung dar, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zum Aufladen des arbeitgebereigenen Kfz anschafft, und die Kosten sind…
…Die Geschäftsfelder der entsendenden und aufnehmenden Konzerngesellschaften sind jeweils ident. Die aufnehmende Gesellschaft fordert die Entsendung an. Der entsandte Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich den Weisungen der aufnehmenden Gesellschaft (sachliche Weisungen könnte aber auch das entsendende Unternehmen erteilen). Die Heimatgesellschaft verrechnet für die Erbringung der konzerninternen Leistungen…
…Abs. 1 EStG 1988 keine Kommunalsteuerpflicht. Kein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt und im konkreten Fall für den Arbeitnehmer kein Vorteil besteht (VwGH 21.04.2016, 2013/15/0259). Nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind Bonusmeilen, die…
…Grundes für den Methodenwechsel Nach § 1 Abs. 1 letzter Absatz der VO - Internationale Schachtelbeteiligungen, BGBl. II Nr. 295/2004 kommt es auch zum Methodenwechsel, wenn einer der in § 10 Abs. 4 KStG 1988 angeführten Gründe ("passiver Unternehmensschwerpunkt" oder "Niedrigbesteuerung") besonders stark ausgeprägt ist und der…
…damit im Zuge des Lohnsteuerabzugs umzugehen ist. Nach § 77 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 ist der Kalendertag auch dann der Lohnzahlungszeitraum, wenn bei der Berechnung der Lohnsteuer unter Berücksichtigung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Teil des für den Kalendermonat bezogenen Lohns aus…
…en (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) und Umsatzsteuerveranlagungsbescheid (§ 21 Abs. 4 UStG 1994) des betreffenden Jahres besteht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht (vgl. VwGH 20.02.2008, 2006/15/0339). Soweit gegenständlich die Umsatzsteuer für den Monat Jänner 2009 gemäß § 21 Abs. 3 UStG…
…wäre. 22. Elternkarenz bei vorherigem Arbeitgeber und nunmehr neuem Arbeitgeber? Das erste Dienstverhältnis mit der Karenz oder einem anderen Tatbestand nach § 77 Abs. 4a Z 1 lit. a bis j EStG 1988 war bei einem anderen Arbeitgeber. Hat das für den nachfolgenden Arbeitgeber Auswirkungen? Muss…
…bezogen werden (zB schachtelbefreite US-Dividenden und US-Zinsen; hier kann die 5%ige US-Quellensteuer auf Dividenden, nicht auf die von den Zinsen erhobene österr. KöSt angerechnet werden; vgl. in diesem Sinn EAS 1816 betreffend CZ-Dividenden für Zeiträume bis zum EU-Beitritt von…
…als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Durch das BBG 2007, BGBl. I Nr. 24/2007, wurde entsprechend dieser Rechtsprechung zusätzlich zur bestehenden und bewährten Brutto-Abzugsteuer bei im EU/EWR-Raum ansässigen…
…im Ausland beträgt. Bei einem länger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahrs oder innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums (je nach Abkommensrechtslage) dauernden Auslandsaufenthalt geht das Besteuerungsrecht an den Löhnen dieses Arbeitnehmers, und zwar auch für die ersten sechs Monate des Auslandsaufenthalts, auf den Tätigkeitsstaat über. In Österreich…
…Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht hat, die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden…
…Im Rahmen der Änderung der Sachbezugswerteverordnung mit BGBl. II Nr. 29/2014 wurde diese Anlehnung jedoch aufgegeben und die Obergrenze für den Sachbezug hinaufgesetzt. Wie zuvor ausgeführt, sind zur Beurteilung der sonstigen Vergütungen jeder Art die Betriebseinnahmen maßgeblich. Auf allfällige Betriebsausgaben kommt es nicht an…