1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1.1In den §§ 2 und 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sind die für die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre…
Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode kommt mit 1. Jänner 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland provisorisch zur Anwendung. Für den Bereich des Straßengüter- und Straßenpersonenverkehrs ergeben sich vorbehaltlich künftiger Änderungen durch die Vertragsparteien verkürzt…
Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…
Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist (siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21. 9…