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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…das "Anbringen" als unzulässig zurückzuweisen, weil es sich bei einer solchen E-Mail eben nicht um eine Eingabe an die Behörde handelt. Dies bedeutet, dass keinerlei Anbringen (dazu gehören auch Vorhaltsbeantwortungen, fristgebundene Anträge, Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen) mittels E-Mail zulässig und beachtlich sind. Trotzdem per…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

1. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-339/99, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Energie Steiermark Holding AG die vom Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen wie folgt beantwortet: 1.1. Der in Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…