…Artikel 17 des Abkommens erfasst. (Abschnitt B Punkt 8 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 9. Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser…
…Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999, vom 3. März 2000 und vom 21./27. März 2006. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern: Dem Arbeitsausübungsstaat steht…
…Betriebstätten zu erblicken. (Abschnitt C Z 3 des Ergebnisprotokolls vom 14. Mai 1999) 4. Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im…
…2.5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 21. und 27. März 2006 Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern: Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch…
…anrechenbare ausländische Steuer ist nicht im Lohnzettel zu erfassen, sondern im Rahmen der Veranlagung (ab 2014) vom Arbeitnehmer im Formular L1i (in der entsprechenden KZ) auszuweisen. 2.3. Zeitraum Der Lohnzettel ist - bei ganzjährig aufrechtem Dienstverhältnis - für den Zeitraum 1.1. bis 31.12…
…4a Z 1 EStG 1988 im vorangegangenen Dienstverhältnis hat nur dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen wieder eintritt. Der aktuelle Arbeitgeber hat jedenfalls das Kontrollsechstel zu ermitteln und gegebenenfalls eine Aufrollung nach § 77 Abs…
…Die Behandlung von Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit 2.1. Aufteilung des Besteuerungsrechts nach Art. 15 OECD-MA Zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen iZm der COVID-19 Pandemie und um währenddessen die Beschäftigten im Betrieb halten zu können, kann vielfach die Arbeitszeit von Arbeitnehmern vorübergehend herabgesetzt werden…
…inbound), wobei das Besteuerungsrecht bei den Entsendungen jeweils auf den aufnehmenden Staat (Tätigkeitsstaat) übergegangen ist (somit eine allfällig anzuwendende 183-Tage-Regelung nicht zur Anwendung gelangt ist). 4.3.2. BMF/FB IStR Werden vom Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen wie zB Aktien an Arbeitnehmer übertragen, kommt es…
…ist auch zu berücksichtigen, dass einer Betriebstätte eines Unternehmens keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und für eine Betriebstätte sonach keine Ansässigkeit im Sinne eines DBA angenommen werden kann. Werden von diesem Unternehmen in Deutschland ansässige Arbeitnehmer zur Arbeitsausübung bei inländischen Unternehmen (Beschäftiger) gestellt, so liegt daher…
…insbesondere Geschäftsführer einer GmbH (vgl. zB VwGH 3.11.2005, 2004/15/0015; VwGH 21.12.2005, 2004/14/0146), Liquidatoren bei einer GmbH (vgl. zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601), Vorstandsmitglieder einer AG (vgl. zB VwGH 17.12.2003, 2003/13/0100…
… Doppelter Spendenabzug in Deutschland und Österreich bei unbeschränkter Steuerpflicht in beiden Staaten Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 Sachverhalt Ein in Österreich mit Familienwohnsitz ansässiger Arbeitnehmer erzielt Einkünfte in Deutschland als angestellter Investmentbanker und ist jeweils drei Tage…
…OECD-MA aufleben. Dabei wäre in Österreich - wie im Fall einer echten Personalgestellung - eine Steuerentlastung zu gewähren. Diese Fallkonstellation träfe im Fall einer längerfristigen Geschäftsführungstätigkeit der österreichischen Muttergesellschaft durch stets wechselnde inländische Arbeitnehmer, die sich jeweils kurzfristig bei der ausländischen Tochtergesellschaft aufhalten, zu. Überschreitet die…
…Gleiches gilt für die erweitere Altersteilzeit (Teilpension) gemäß § 27a Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977. Bei diesen Leistungen der Arbeitgeber handelt es sich nicht um kommunalsteuerfreie Sozialleistungen (zB Überbrückungshilfen nach Sozialplänen), sondern um Leistungen an Arbeitnehmer aus einem aufrechten Dienstverhältnis, welche daher der Kommunalsteuer unterliegen. Im Fall des Arbeitsteilzeitgeldes…
…Gesellschafterbeschluss gefasst, wonach anstatt der Geschäftsführerbezüge ein Gewinn in Höhe dieser Geschäftsführerbezüge ausgeschüttet wird. In Verlustjahren bleibt es bei der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vergütung. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind diese Ausschüttungen als Geschäftsführer-Bezüge zu qualifizieren. Sie stellen daher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar (vgl. auch…
…86/14/0119). Ein Dienstverhältnis besteht jedenfalls bei einer Lehrverpflichtung von zumindest 15 Wochenstunden über ein Semester hindurch. Richtet sich die Höhe der Einkünfte ausschließlich nach der Anzahl abgehaltener Unterrichtsstunden (Kursstunden), muss der Arbeitnehmer für alle Aufwendungen selbst aufkommen, ist er weiters hinsichtlich der Unterrichtszeit…
…Grunde, dass eine Verlustzurechnung nur gerechtfertigt ist, wenn auch eine vermögensmäßige Belastung durch den Verlust vorliegt. Soweit das bei einem beschränkt Haftenden nicht der Fall ist, kommt es durch die Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos im Ergebnis zu einer Rückgängigmachung der zugerechneten Verluste. § 24 Abs. 2…