Punkt 1.3. des Erlasses des BMF vom 31. Oktober 2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, (Künstler-Sportler-Erlass), AÖF Nr. 256/2005, wird auf Grund der durch das Budgetbegleitgesetz 2007 bewirkten Änderungen betreffend die Abzugsbesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger wie folgt geändert: "1.3. Bemessungsgrundlage…
…Steuer ist hiebei gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Abzugsweg zu erheben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die steuerpflichtigen Tätigkeiten geleistet werden. 1.2 "Mitwirkende" bei den inländischen Veranstaltungen sind nicht nur Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure…
Der Künstler-Sportler-Erlass wird im Interesse einer vereinfachten Anwendung geändert. Die Punkte 3.1 lit. a) und 3.2 des Erlasses des BMF vom 31. Oktober 2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, (Künstler-Sportler-Erlass), AÖF Nr. 256/2005, geändert durch den Erlass…
…DBA-Entlastungsverordnung noch zutreffend sind, vor Allem die Anführungen der Voraussetzungen, unter denen von einer Steuerfreiheit der Vergütungen ausgegangen werden kann. Lösung Die Aussagen in Rz 8026 sind durch die DBA-Entlastungsverordnung bzw. die Neufassung des Künstler-Sportler-Erlasses, AÖFV Nr. 256/2005, überholt. Kein…
…2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des Artikels 17 teilt im Fall international tätiger Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker und Sportler, das Besteuerungsrecht jenem…
…erforderlich, dass Persönlichkeitsrechte eines Künstlers oder Sportlers im Sinne von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, übertragen werden (ieS Bühnen-, Film-, Rundfunk-, oder Fernsehkünstler sowie Musiker oder Sportler). Da Urheberverwertungsrechte nicht als Persönlichkeitsrechte im Sinne des Art. 17…
… 5 Abs. 2 der Verordnung gestattet keine Einschränkung auf den Künstleranteil; denn in diesem Fall sind die Einkünfte der Künstler keine "zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassende Vergütungen", weil sie wirtschaftlich bereits in den Händen des Theaters miterfasst worden sind. Dem deutschen Theater steht allerdings das…
…oder statutarischen Verbots nur von natürlichen Personen erbracht werden kann oder in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt (zB Schriftsteller, Vortragende, Sportler, Künstler). Für das Vorliegen eines eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betriebes spricht insbesondere die Beschäftigung von Mitarbeitern…
…ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Sollte auf Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens erfasst sein könnte, dann lägen im Abkommen "nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte" vor, die nach Art. 21 DBA-Schweiz…
Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
…an diesen verbriefen. Diese Anteilsscheine werden daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfasst sein, sodass das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung…
…Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz, wonach es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen…