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BMF-010203/0561-VI/6/2006Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0561-VI/6/200622.11.2006

  § 108e Abs. 2 EStG 1988 sieht im letzten Satz des letzten Teilstriches vor, dass Wirtschaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend im Ausland eingesetzt werden, nicht als in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden. Ob der Auslandseinsatz überwiegt, richtet sich nach dem Verhältnis der…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

1. § 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (Rz. 1473 KStR 2001) KESt-Befreiung für Landesfeuerwehrverband Sachverhalt: Der Landesfeuerwehrverband (LFV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der der Landesfeuerwehrkommandant vorsteht. Der LFV ist den auf Gemeindeebene angesiedelten Feuerwehren "vorgelagert". Dem LFV fließen neben Anteilen aus der…

2026-0.669.949Ergänzung aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.669.94914.09.2026

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird wie folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt…