3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Nach Herstellung des Einvernehmens mit der amerikanischen Steuerverwaltung wird mitgeteilt: Der in Artikel 16 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996, BGBl. III Nr. 6/1998, verwendete Ausdruck "Einnahmen" ist gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, in jenem…
Gemäß § 109b Abs. 2 Z 2 EStG 1988 betrifft die Mitteilungspflicht ua. Leistungen, "die sich auf das Inland beziehen". EStR 2000 Rz 8320 führt diesbezüglich aus, dass dieses Tatbestandsmerkmal jedenfalls auf Vermittlungsleistungen zutrifft, die inländisches Vermögen betreffen. Die EStR 2000 geben in diesem Punkt die…
Abschnitt 97 Abs. 10 EStR 1984 wurde bewusst nicht in die EStR 2000 übernommen. § 37 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt nämlich ausdrücklich, dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe…
…steuerliche Begünstigung des § 68 EStG 1988 vorliegen: die Zulagen und Zuschläge müssen neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden; es muss eine tatsächliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr iSd § 68 EStG 1988 vorliegen; die Zulagen müssen angemessen sein; die Zulagen müssen aufgrund von § 68 Abs…
…Lohnsteuerabzugs auferlegt werden, sodass die Geltendmachung der Steuerpflicht der Sportler nur im Veranlagungsweg stattfinden kann, sofern der ausländische Verein nicht zur Vornahme eines freiwilligen Lohnsteuerabzugs iSd Rz 927 LStRL bereit ist. Allerdings greift hier § 5 Abs 1 Z 3 der DBA-EntlastungsVO, BGBl III Nr…
Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992…
…erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag einer Partei vorliegen würden. Die nachträgliche Vermietung in das Ausland stellt keine Wiederaufnahmsgrund iSd § 303 BAO dar, sodass die Erlassung eines Festsetzungsbescheides nach § 201 Abs…
Nach der Bestimmung des § 30 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 kommt die pauschale Einkünfteermittlung nur bei Grundstücken, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, zur Anwendung (Grundstücke des "Altvermögens"). Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…BAO-Kommentar3, § 29 Rz 6; BFH 08.12.1971, I R 3/69). Somit liegen im Falle österreichischer Regionalbüros einer ausländischen Investmentfondgesellschaft unstreitig Betriebstätten iSd österreichischen Abgabenvorschriften vor und es besteht gemäß § 1 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98…
…Abs. 1 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der gewöhnliche Aufenthalt iSd § 26 Abs. 2 BAO ist dort belegen, wo sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…