…und Edelmetalle. 4. Inkrafttreten § 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. StabG 2012 ist auf Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31. März 2012 angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden. Maßgebend ist somit - unabhängig von Zahlungsflüssen - der Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung oder Einlage. Das ist für …
…werden kann. Soweit glaubhaft gemacht werden kann, dass Grund und Boden unentgeltlich erworben wurde, kann dieser außer Ansatz gelassen werden. Bei historischen (zB kirchlichen) Gebäuden wird oftmals der Fall auftreten, dass die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt sind. Um…
…Sätze auch im Rahmen der Pauschalierung zwingend? 7.4. Lösung Die Absetzung für Abnutzung ist grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut auf Basis seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu bestimmen. Bei Gebäuden des land- und forstwirtschaftlichen Anlagevermögens ist gemäß § 8 Abs. 1 EStG 1988 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von…