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BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…zu vermeiden, liegt es auch im Interesse des Finanzamtes, den Haftenden vom Erlöschen seiner Haftungsschuld in Kenntnis zu setzen. Falls jedoch die Haftungsschuld durch den Haftungsschuldner selbst während des gegen den Haftungsbescheid anhängigen Rechtsmittelverfahrens bezahlt würde, dürfte deswegen der Haftungsbescheid nicht aufgehoben werden, weil ansonsten…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…die Höhe der Nachforderung sei rechtswidrig; eine (teilweise) stattgebende Erledigung einer solchen Berufung lässt die Höhe der aus dem Haftungsbescheid resultierenden Haftungsschuld von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unberührt. 9.3 Aussetzung der Einhebung Die Einhebung von Nachforderungszinsen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 212a BAO aussetzbar …

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

§ 212a BAO auf Aussetzung der Einhebung. 26.2. Frage Kann in diesem Fall eine Aussetzung der Einhebung gewährt werden? 26.3. Lösung Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 212a Abs. 1 BAO und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 212a Abs. 2 lit. a (Berufung erscheint wenig erfolgversprechend…