…zum Teil an Unternehmer, zum Teil an private Abnehmer verkauft. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich für den italienischen Messeteilnehmer? Die Verbringung von Waren von Italien nach Österreich zum Zwecke des Verkaufs auf einer Messe ist als fiktive innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 3 Abs. 1 Z 1…
…Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf…
…ist die Optimierung der Organisation des Zollbereichs des Konzerns. Zu diesem Zweck darf die Zweckgemeinschaft rechtsverbindliche Anträge und Erklärungen zollrechtlicher Art abgeben und wird für alle verursachten Abgaben, Kosten und Gebühren Schuldner. Infolge Gründung dieser Zollzweckgemeinschaft scheint auf den Zollpapieren als Versender nicht der Auftraggeber…
…der Bewertung des Wohngebäudes des Betriebsinhabers als "Sonstiges bebautes Grundstück" tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des § 33 BewG 1955 entspricht und die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung…
…bestehen allerdings keine Bedenken, wenn die zurückbehaltenen Privatpatientenbeziehungen sowohl bezogen auf die Gesamtzahl aller Patienten als auch den Gesamtumsatz des Arztbetriebes eine Wesentlichkeitsgrenze von 10% nicht überschreiten. Eine Trennung des Patientenstockes innerhalb derselben ärztlichen Fachrichtung im Rahmen eines Zusammenschlusses gemäß Art. IV UmgrStG wird lediglich…
…wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert, so wäre nach Rz 5134 letzter Satz EStR 2000 vom Vorliegen eines Teilbetriebes auszugehen.