Aufgrund der ungarischen Rechtslage [Gesetz Nr. XCIII aus 1990 (Itv.) über Gebühren] sind Schenkungen, 1. wenn bewegliche Sachen in Ungarn übergeben werden und der Erwerb zu ungarischen wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken erfolgt, 2. wenn bewegliche Sachen in Ungarn an Einrichtungen übergeben werden…
…so ist im Zweifel dieser Gegenstand als geschenkt anzusehen (zB VwGH 01.09.1999, 98/16/0401). Siehe auch zur "mittelbaren Grundstücksschenkung" Abschnitt 1.7. Bei Versicherungserlösen, die an einen anderen als den Versicherungsnehmer (zB ein Versicherungsnehmer der zugunsten seiner Frau eine Lebensversicherung auf Ableben…
Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…
…zwar auf Grund eines Rechtsanspruches des Geschenkgebers oder auch eines Dritten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanspruch auf Herausgabe seinen Ursprung in der Schenkung selbst hat. 3. Übergangsbestimmungen Grundstücksschenkungen unter Lebenden, bei denen der Anspruch auf Übereignung (Schenkungsvertrag) vor dem 1. August 2008 begründet wurde…
§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…
…1 Z 1 GrEStG 1987. 2.1.1. Mittelbare Grundstücksschenkung Wird jemandem Vermögen zum Erwerb eines bestimmten Grundstückes zugewendet (mittelbare Grundstücksschenkung), verwirklicht diese Zuwendung keinen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Tatbestand. Es wird durch die Zuwendung (zB Geld für den Kauf einer Eigentumswohnung) weder ein Anspruch auf…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…