…unentgeltlich erworben wurde, kann dieser außer Ansatz gelassen werden. Bei historischen (zB kirchlichen) Gebäuden wird oftmals der Fall auftreten, dass die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt sind. Um in jenen Fällen, bei denen mangels verlässlicher bzw. vollständiger Daten die…
…die nach dem 31. August 2012 gesetzt werden, zu keiner Änderung des bestehenden Mietverhältnisses und zu keiner (Neu)Errichtung. Daran ändert auch eine iZm der Sanierung (zB Großreparatur) erfolgende Mietzinsanpassung nichts (vgl. Mayr , in Scheiner/Kolacny/Caganek , Kommentar zur Mehrwertsteuer- UStG 1994, Anm 113 zu…
…1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht von der Umsatzsteuer befreit. Soweit Vorsteuerbeträge auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen und abziehbar waren, ist innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraumes des § 12 Abs. 10 ff UStG 1994 eine…
…15 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 679 und Rz 2151) Ermittlung des Wiederbeschaffungspreises bei der Entnahme Ein Zinshaus wird von der Mutter- an ihre Tochtergesellschaft verschenkt, wobei in den Jahren vor der Schenkung in diesem Objekt Großreparaturen mit Vorsteuerabzug durchgeführt wurden. Die Muttergesellschaft optiert gemäß …
…das um die Jahrhundertwende (ca. 1900) errichtet wurde. Auf Grund des lange zurückliegenden Errichtungszeitpunktes können die Anschaffungskosten sowie die Kosten von länger zurückliegenden Sanierungsmaßnahmen und Großreparaturen nicht mehr ermittelt werden bzw. liegen keine diesbezüglichen Aufzeichnungen mehr vor. Für die seit 1999 getätigten Investitionen wurde der…