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2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird wie folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010220/0033-IV/8/2014Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen auf dem Gelände ihrer Entstehung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0033-IV/8/201407.03.2014

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 24. Februar 2014, GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0020-VI/2/2014, zu von der Bauwirtschaft aufgeworfenen Fragen betreffend die zeitweilige Ablagerung von Abfällen bei Bautätigkeiten die nachstehenden Erläuterungen herausgegeben: Zeitweilige…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate. Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und…

2026-0.669.949Ergänzung aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.669.94914.09.2026

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

  1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus III beträgt EUR 100 pro Betrachtungszeitraum. Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens) ist der Ausfallsbonus…