1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…
… 4 BAO). Daher ist es zulässig, noch bevor der Abgabenanspruch mit Bescheid gegenüber der nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft festgesetzt wurde, gegenüber den Gesellschaftern (Mitgliedern) als Gemeinschuldnern einen Sicherstellungsauftrag gem. § 232 BAO bis zur Inanspruchnahme mittels Leistungsgebot zu erlassen, sollten die Voraussetzungen für einen Sicherstellungsauftrag vorliegen. Wurde…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…