…Annahme der Ware ohne Bestätigung des CMR-Frachtbriefes Bei pandemiebedingten Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Verfahrens nach Artikel 6 Absatz 3 UStG 1994 (Verfahren 4200) soll unter grundsätzlichem Verweis auf die Arbeitsrichtlinie ZK-4200 zur nachfolgenden Fallstellung wie folgt vorgegangen werden: Ausgangssachverhalt: Ein Unternehmer (=…
…der anschließenden Lieferung des CH an SLO handelt es sich um die ruhende Lieferung im Rahmen dieses Reihengeschäfts, bei der sich der Lieferort an jenem Ort befindet, an dem dem letzten Abnehmer SLO die Verfügungsmacht über die Maschine verschafft wird ( § 3 Abs. 7 UStG 1994 )…
…Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte auch bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994…
…kann nicht zur Anwendung gelangen, wenn die UID-Nummer des umsatzsteuerrechtlichen Erwerbers im anderen Mitgliedstaat nicht von jenem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (Art. 3 Abs. 8 erster Satz UStG 1994), ausgenommen in der Zollanmeldung…
…erbrachte Reinigung von Abflussrohren, Kanalanlagen oder Öltanks stellt keine Müllbeseitigung oder Abfuhr von Abfällen im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 13 UStG 1994 dar und unterliegt daher dem Normalsteuersatz von 20%. Die als eigenständige Leistung erbrachte Abfuhr von Rückständen aus Abflussrohren, Kanalanlagen oder Öltanks…
…der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein." Gemäß Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 hat der Unternehmer…
… 11 Abs. 12 UStG 1994. Macht der Unternehmer von der Möglichkeit Gebrauch, solche Rechnungen hinsichtlich des ausgewiesenen Steuerbetrags gegenüber dem Abnehmer zu berichtigen (§ 11 Abs. 12 UStG 1994 iVm § 16 Abs. 1 UStG 1994), hat der Abnehmer gleichzeitig einen dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu…
…AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie des Vertrages über die Leistung von Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen…
…einem vom Abnehmer beauftragten grenznahen Paketdienst) versandt werden. Von dort werden die Waren einmal wöchentlich im Auftrag des bayrischen Einzelhändlers abgeholt. 1) Kann der Wiener Großhändler steuerfrei iSd Art. 7 UStG 1994 an den bayrischen Einzelhändler liefern, wenn dieser seine deutsche UID bekannt gibt und…
…2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug GmbH | 6020 Innsbruck | AFS Alpine Flightservice GmbH | 6850 Dornbirn | Air Link LuftverkehrsGmbH | 5020 Salzburg | Alpi Jets GmbH | 1010…
…des Bestimmungslandes für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer gestellt wurde, als Ausfuhrnachweis. Innergemeinschaftliche Lieferung Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern im neuen EU-Mitgliedstaat Kroatien kann für innergemeinschaftliche Lieferungen nach dem 30. Juni 2013 und vor dem 1. Jänner 2014 die Regelung in UStR…
…dass die Bestimmung des § 24a Abs. 4 UStG 1994 betreffend den Übergang der Steuerschuld bei der Lieferung von Gold (Goldmaterial und Halbfertigerzeugnisse mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel; Anlagegold, das der Unternehmer gem § 24a Abs. 5 und 6 UStG 1994 als steuerpflichtig behandelt) vielfach…
…und ergeht in Abänderung des Umsatzsteuerprotokolls 2008 vom 18. November 2008, BMF-010219/0416-VI/4/2008, wobei der betreffende Punkt wie folgt lautet: § 3 UStG 1994, § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 und Abs. 12 UStG 1994 sowie Art. 7 UStG 1994 Ladebons, Telefonwertkarten…
…leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird. Kann der leistende Unternehmer auf der Rechnung die UID des Kunden nicht anführen, weil dieser über keine gültige UID verfügt (zB…
…3. Die folgenden Vorgänge werden der Einfuhr eines Gegenstandes im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 gleichgestellt, sofern sich der Gegenstand in einem der neuen Mitgliedstaaten oder in der Gemeinschaft im freien Verkehr befand: a) das Verlassen, einschließlich des unrechtmäßigen Verlassens, eines…
Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Personenkraftwagens oder Kraftrades ist in wirtschaftlicher Sichtweise zu beurteilen. Es kommt…
…den Betrag von 5.000 € übersteigen Den Erläuterungen ist ferner zu entnehmen, dass vor allem modellhaften Gestaltungen (gezieltes Ausnutzen des Abflussprinzips zur Darstellung von Verlusten) entgegengetreten werden soll. In diesem Fall bezieht sich der Grenzbetrag von 5.000 € nicht auf das jeweilige Einzelwirtschaftsgut…
…2016 der Steuersatz von 20% zur Anwendung, da die Position 4911 91 00 der KN weder in Anlage 1 zu § 10 Abs. 2 UStG 1994 noch in Anlage 2 zu § 10 Abs. 3 und § 24 UStG 1994 enthalten ist. Bundesministerium für Finanzen, 10. Februar 2016
…gesonderte Kostenverrechnung an die Gemeindebürger als Teilleistungsbereich des Betriebes gewerblicher Art "Abfallentsorgung" anzusehen und steht den Gemeinden für die damit zusammenhängenden Vorleistungen der Vorsteuerabzug zu? Wäre bei einer gesonderten Entgeltverrechnung durch die Gemeinde der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z 13 UStG 1994 anzuwenden…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009