…übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des …
…Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei der Besteuerung einen Monatssteuersatz an, der je nach Betragshöhe progressiv…
…Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. Korrespondierend hiezu sind Dividendenausschüttungen österreichischer Gesellschaften an niederländische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des § 94a EStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung der niederländischen Gesellschaft an der österreichischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. 13. August 2003…
…Versteigerungsobjektes eine Spende tätigt. Nach EStR 2000 Rz 1330a stellen Aufwendungen, denen eine Gegenleistung gegenüber steht keine Zuwendung im Sinne des § 4a EStG 1988 dar. Nur wenn die Gegenleistung einen völlig unerheblichen Wert darstellt, ist von einer Spende auszugehen. An dieser Sichtweise wird von Seiten…
…gegeben, wenn lediglich Mittel für gemäß § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Körperschaften beschafft werden. Im Bereich der Mildtätigkeit ist die Geldweitergabe (zumindest an materiell hilfsbedürftige Personen) generell zulässig und verletzt das Unmittelbarkeitskriterium nicht. Im Bereich der Gemeinnützigkeit und der kirchlichen Zwecke reicht eine Geldweitergabe nicht aus…
…durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den Jahren 2007 und 2008 eine Villa auf Mallorca errichtet. Die Anschaffungskosten…
…Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem begünstigten Zweck gesichert ist; dies gilt auch für Zuwendungen in das Ausland, soweit Gegenseitigkeit besteht. Die Befreiung steht unabhängig davon zu, wer Empfänger der Zuwendung ist. 4.3.7 Zuwendungen im Sinn des § 15 Abs. 1 Z…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…
…Insolvenz des Unternehmers auf den beteiligten atypisch stillen Gesellschafter Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff Sachverhalt An einer betriebsführenden GmbH sind mehrere atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Im Jahr 01 erfolgt der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen…
…Einlage zu werten ist, welche nach § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch qualifiziert wird (vgl. KStR 2013 Rz 64 ff und 89 ff). Wechselt ein Betrieb gewerblicher Art von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht oder umgekehrt (zB durch Erlangen oder Wegfall der Begünstigungen der §…
…führt aber auf Ebene der Gesellschafter A und B zu KESt-pflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem § 27 EStG 1988 . In einem zweiten Schritt tauschen die Gesellschafter A und B den Vorteil aus der verdeckten Ausschüttung in Höhe des angemessenen Agios gegen eine Werterhöhung ihrer jeweiligen…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…
…100% an den begünstigten Verein weitergeleitet werden. Dem Spender ist durch den spendensammelnden Verein eine Bestätigung auszustellen, die die inhaltlichen Erfordernisse des § 124b Z 152 EStG 1988 erfüllen. Sie hat daher den Namen des Spendenempfängers, Datum des Spendeneingangs, Namen und Anschrift des Spenders und des…
§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…
…Abs. 2 KStG 1988 ( KStR 2001 Rz 748 ff ) und § 4 EStG 1988 ( EStR 2000 Rz 1127 ff ) 1.2. Zahlungen an die Gattin des Geschäftsführers Eine GmbH zahlt an die Gattin des Geschäftsführers ein weitaus überhöhtes Honorar (Euro 50/Stunde) für eine Bürotätigkeit, die…
… 124b Z 292 lit. a EStG 1988 geregelt ist. Auf Grund der geltenden Rechtslage können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind. Der im DBA-Deutschland vorgesehene Progressionsvorbehalt kann daher bei einem Wechsel aus der unbeschränkten…
…2041). 4.4. SEG-Zulagen für Angestellte (Grenzgänger/innen) ohne Lohn- und Gehaltsschema (§ 68 Abs. 1, 4 und 5 EStG 1988, LStR 2002 Rz 1129 ff) 4.4.1. Sachverhalt Eine schweizerische Arbeitgeberin behauptet schriftlich, es gäbe bei 40 Angestellten keine Lohn- und Gehaltsschemata; SEG…
…Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden: Der Komplementär (meist Vater) entnimmt den entsprechenden Betrag von seinem Verrechnungskonto und überweist…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…