…insoweit nicht nötig. Hinsichtlich eines Firmenwertes gelten die Ausführungen in Tabelle 4. Bei Einlagevorgängen, die dem inländischen UmgrSt-Recht vergleichbar sind und bei denen nach ausländischem UmgrSt-Recht eine steuerliche Buchwertfortführung erfolgt, sind die einlagebedingt übernommenen Wirtschaftsgüter mit den steuerlichen Buchwerten fortzuführen. Es ist…
…entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte …