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BMF-010222/0011-IV/7/2019Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0011-IV/7/201913.02.2019

Umstellung des Testzyklus Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zugrunde gelegt. Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1.1In den §§ 2 und 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sind die für die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…

BMF-010219/0265-VI/4/2007Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0265-VI/4/200711.07.2007

Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…

2022-0.902.888Information zu der am 1. Jänner 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.902.88821.12.2022

Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

BMF-010222/0071-IV/7/2019Ergänzung zur Info des BMF vom 13.02.2019, BMF-010222/0011-IV/7/2019, betreffend die Auswirkungen der Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW auf die Sachbezugswerte
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0071-IV/7/201912.11.2019

  Da die Einspeisung der nach WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionswerte in die Genehmigungsdatenbank bzw. Zulassungsdatenbank erst mit 31. März 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswertes im Jahr 2020 Folgendes: Erstzulassung des Pkw bis zum 31. März 2020: Die für das…

BMF-010220/0107-IV/9/2009Information zum Ökoprämiengesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0107-IV/9/200925.03.2009

Das Parlament hat am 26. März 2009 ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz). 1. Gegenstand der Ökoprämie Gegenstand der Ökoprämie ist die Verschrottung von Altfahrzeugen und deren Ersatz durch Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. April 2009 bis längstens…