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BMF-010222/0097-VI/7/2007Pendlerzuschlag für ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen in 2008 und 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0097-VI/7/200705.06.2007

…Bezuges. Bei der laufenden Lohnverrechnung werden 45,74 Euro Lohnsteuer und 502 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung erhält er neben der einbehalten Lohnsteuer von 45,74 Euro auch Negativsteuer in Höhe von 50,20 Euro.   Bundesministerium für Finanzen, 5. Juni 2007 &nbsp…

BMF-010222/0059-VI/7/2013"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln (§ 26 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0059-VI/7/201305.06.2013

…Euro zzgl. 10% Umsatzsteuer iHv. 4,09 Euro) und stellt diese einem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung. Da die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer das Recht auf Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung unentgeltlich überträgt (unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung für den Bedarf des Personals), kommt es bei der Arbeitgeberin gemäß §…

BMF-010222/0034-VI/7/2013Information zur Pendlerförderung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0034-VI/7/201325.03.2013

…Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro kann alternativ auch im Wege der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) erfolgen. [2] Inkrafttreten Rückwirkend mit 1. Jänner 2013 (Ausnahme siehe 4. Absatz) Bundesministerium für Finanzen, 25. März 2013 a [1] Redaktionelle Anmerkung: "und organisatorischen" wurde im Rahmen einer Korrektur am 26…

BMF-010222/0055-VI/7/2007Steuerliche Behandlung der Fahrerkarte
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0055-VI/7/200714.03.2007

…LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für den Arbeitgeber nicht ausüben kann. Eine private Verwendung der Fahrerkarte…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025