…ihrer Besteuerung in Österreich nach Maßgabe von § 68 Abs. 8 des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 (öEStG) in bezug auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit sowie für Überstundenzuschläge in gleichem Umfang Anrecht auf die in § 68 öEStG vorgesehenen Steuerfreibeträge wie die…
…auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit anwendbar ist. Damit bleiben Überstundenzuschläge, Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulagen sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auch im fortgezahlten Entgelt während der COVID-19-Kurzarbeit - gegebenenfalls im reduzierten fortgezahlten Ausmaß - weiterhin gemäß § 68 Abs. 1 bis 5 EStG 1988 steuerfrei…
…4. Lösung Gemäß § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 sind unter anderem Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Als solche Zulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erbracht werden…
…steuerliche Begünstigung des § 68 EStG 1988 vorliegen: die Zulagen und Zuschläge müssen neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden; es muss eine tatsächliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr iSd § 68 EStG 1988 vorliegen; die Zulagen müssen angemessen sein; die Zulagen müssen aufgrund von § 68 Abs…