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BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…bestimmt, dass mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen, als sie demselben Eigentümer gehören. Nach der Verkehrsanschauung bilden alle landwirtschaftlichen Betriebe eines Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit, sofern sie zusammen bewirtschaftet werden. Dies trifft idR zu, wenn nicht Gründe der Entfernung dagegensprechen. Auch…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung in Folge höherer Gewalt an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses an (VwGH 25.03.1966, 1564/65). Kalamitätsnutzungen führen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und finanziellen Schäden am Wirtschaftsgut Wald (stehendes Holz) zB durch Verringerung der Stabilität…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…sicher, muss die steuerfreie Rücklage nicht aufgelöst werden. Eine vorzeitige freiwillige Auflösung ist zulässig, wobei zu beachten ist, dass nur die gesamte für ein Wirtschaftsgut gebildete Rücklage aufgelöst werden kann.   3.2 Behandlung von Euro-Umstellungsaufwendungen 3.2 Behandlung von Euro-Umstellungsaufwendungen Aufwendungen, die…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Abflussprinzip erforderliche Bestandserfassung der betroffenen Wirtschaftsgüter ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Pauschalierung unerheblich. Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, soll die Bestimmung von ihrem Umfang her neben Gebäuden bei besonders werthaltigen Gütern zur Anwendung kommen. Nur bei diesen Wirtschaftsgütern erscheint die durch die Anwendung…