…Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen…
…125/2021. Diese Richtlinie regelt die Auszahlungsphase 4 der Härtefallfonds-Förderung sowie den Ausfallsbonus III für touristische Vermieter und Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank. Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche…
…Euro pro Quadratmeter absetzbar. Für Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 150 Jahre sind oder aus einer besonderen Stilepoche, z.B. Jugendstil, stammen) gilt Folgendes: Übersteigen die Ersatzbeschaffungskosten 7.300 Euro nicht, sind sie voll abzugsfähig; sind die Kosten höher und übersteigen sie die Kosten eines…
…jedoch nicht notwendigerweise durch die selbstständige Tätigkeit begründet sein. k.Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig. l.Für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4.): In dem am wenigsten weit zurückliegenden Einkommensteuerbescheid (bei alternativer Berechnung in den am…
…nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes-Hochwaldes geschädigt sind." 2. Nach § 9 wird folgender § 9a samt Überschrift eingefügt: "Wesentlich abweichende Verhältnisse § 9a. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und…
…der Differenz sind 30 % für nicht angefallene Ausgaben abzuziehen. Davon abweichend kann der Förderungswerber die Ausgaben anhand von Aufzeichnungen betriebsindividuell nachweisen. 5.4. Kumulierungen Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderungswerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen …
…Begünstigung für Kalamitätsnutzungen unterliegt der Steuerpflichtige einer erhöhten Mitwirkungspflicht (VwGH 31.3.1999, 98/16/0321; siehe auch EStR 2000 Rz 7325). Im Zuge dessen ist die Kalamität durch eine Bescheinigung der zuständigen Forstbehörde nachzuweisen, in der schlüssig das Vorliegen und die Art der höheren…
…vorhanden, Triebbüschel erscheinen getrennt, dürre Zweige in der Krone. | Es ist kein kompletter Nadeljahrgang vorhanden, hoher Anteil an dürren Ästen und Zweigen. | Nur (vor-)herrschende Bäume sind zur Einstufung heranzuziehen. Bei der Ansprache ist es entscheidend, sich am oberen Lichtkronenbereich zu orientieren. Blühbedingter…
…Umsatzerzielung bis zum 29. Februar 2020 durch die Anzahl der einbezogenen Monate dividiert wird. e.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen von Gebietskörperschaften oder von diesen verwalteten Einrichtungen (zB Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler) erhalten, die der Bekämpfung…
…involviert und die verspäteten Auszahlungen letztlich ihr zuzurechnen sind, erscheint eine Erfassung von Vorjahreszuschüssen im Zuflussjahr unbillig. Von Seiten des BMF bestehen daher keine Bedenken, die oben genannten Zuschüsse bei verspäteter Auszahlung aus Billigkeitsgründen nicht dem Kalenderjahr des Zuflusses, sondern jenem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, für…
…den für den Fördervertrag geltenden Verordnungen zugestanden wäre (Z 1); 2.der Auszahlungsbetrag übersteigt jenen Betrag, der dem Vertragspartner beihilfenrechtlich zusteht (Z 2); 3.der Vertragspartner hat sich nicht steuerlich wohlverhalten (Z 3). Der Auszahlungsbetrag ist in § 2 Abs. 5 COFAG-NoAG definiert und besteht…
…18,1682 | 16,3514 | 14,5346 | 12,7177 | 10,9009 I. HEKTARSÄTZE für ALPWIESEN und ALPWEIDEN *) (zu Abschnitt 3.4) *)Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. März 1988 | Durchschnittliche Seehöhe | Bodenkundlich - geologische Verhältnisse | m | Böden…
…Branchen und Größen. Die Teuerung insbesondere in den Bereichen elektrischer Strom, Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl belastet dabei nicht nur die Ergebnisse dieser Unternehmen, sondern auch kurzfristig ihre Liquiditätssituation. Vor diesem Hintergrund soll im Hinblick auf die bestehende Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022…