…Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen…
…siehe auch EStR 2000 Rz 7325). Im Zuge dessen ist die Kalamität durch eine Bescheinigung der zuständigen Forstbehörde nachzuweisen, in der schlüssig das Vorliegen und die Art der höheren Gewalt sowie das Ausmaß der dadurch notwendigen Nutzung dargestellt wird. Bundesministerium für Finanzen, 1. September 2014
…Nutzen also z.B. in einem Haushalt beide Ehegatten jeweils einen eigenen PKW und wurden beide PKW unbrauchbar, so wird die Ersatzbeschaffung für beide PKW berücksichtigt; verfügte ein Ehegatte hingegen über zwei Autos wie etwa einen Gebrauchs-PKW sowie einen Jagd-Geländewagen, so ist nur…
…nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes-Hochwaldes geschädigt sind." 2. Nach § 9 wird folgender § 9a samt Überschrift eingefügt: "Wesentlich abweichende Verhältnisse § 9a. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und…
…Auflagen in einem Bescheid ist, ist grundsätzlich von einer unzulässigen und daher auch beitragsrelevanten Maßnahme auszugehen. Das ist, wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, insbesondere bei fehlenden Bewilligungen für das Lagern oder das Behandeln von Abfällen der Fall. Hinweis (17. Juli 2019): Der…
…Hektarsätze für Krummholzflächen (§ 2 Abs. 6 Z 2 der Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung), Nichtholzbodenflächen, Standortschutzwälder mit und ohne möglicher Holznutzung (§ 21 Abs. 1 ForstG 1975), Objektschutzwald (§ 21 Abs. 2 ForstG 1975), Bannwald (§ 27 ForstG 1975), Erholungswald (§ 36 ForstG 1975), Windschutzanlagen (§ 2 Abs. 3 ForstG 1975) sowie…
…gemäß § 1 Abs. 2 LVO sind nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart für die Liebhabereibeurteilung maßgeblich ( § 2 Abs. 4 LVO ; VwGH 28.04.2010, 2007/15/0227 , ua.). Der Gebäudeabriss und -neubau stellt eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar, der eine neue Liebhabereibeurteilung auslöst. Zur Frage 3: Ja…
…ein elektronischer Datenaustausch zwischen der AMA, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger eingerichtet werden. Eine Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer kann darüber hinaus durch Organe bzw. Beauftragte des Rechnungshofs sowie der Europäischen Union vorgenommen werden. Ein Förderungsmissbrauch zieht strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere nach …
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die mit Schreiben vom 11. April 2013, GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0029-VI/2/2013, herausgegebenen Erläuterungen zur Entledigungsabsicht am Beispiel Boden (siehe Info des BMF vom 8. Juli 2013, GZ. BMF-010220…
…2) und die Grünlandgrund- und Grünlandzahlen für das Grünland (§ 8 Abs. 3), erhalten durch diese Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Die Wertzahlen werden in den Spalten 15 und 18 der Zusammenstellung ausgewiesen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Ausführungen zur Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG 1970 sowie…
…Selbstschlägerung: 70% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 60% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 2 50% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 1 Bei Holzverkäufen am Stock: 30% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 20% der Betriebseinnahmen bei den Bringungslage 1 und 2. Bundesministerium für Finanzen…
…dem Bundesministerium für Finanzen und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger sowie mit den die Pflichtversicherung ersetzenden Institutionen eingerichtet werden. Eine Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer kann darüber hinaus durch Organe bzw. Beauftragte der Buchhaltungsagentur des Bundes, des Rechnungshofs sowie der Europäischen Union vorgenommen werden. Ein Förderungsmissbrauch…
…land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis 4230 verwiesen. Die erlassmäßige Regelung betreffend Ableitung des Zuschlages für forstwirtschaftliche…