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05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

  1. Allgemeines Für Abgabepflichtige, die einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen berechtigten Revisionsverband mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragt haben, gilt eine Einreichfrist bis 31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

Die gegenständliche Information des Produktmanagements ergeht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6, VI/7). Gemäß § 109b Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

  1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

  Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus III beträgt EUR 100 pro Betrachtungszeitraum. Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens) ist der Ausfallsbonus…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

  Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. die Sonderbestimmungen der Quotenregelung beschrieben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) auf drei Monate…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

Rechtslage ab 1. Januar 2010: Wird eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht, muss der Umsatz seit 1. Januar 2010 in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die grenzüberschreitende Dienstleistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…