…567) - kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar? Für das Unterbleiben einer Aufteilung in Fällen einer bloß untergeordneten Nutzung (Rz 566ff) ist entsprechend der Eigenschaft des Gebäudes als einheitliches Wirtschaftsgut Beurteilungseinheit das Gebäude als Ganzes. Dies ist sachgerecht und führt zu einheitlichen Ergebnissen, die von den Eigentumsverhältnissen (Allein…
abziehen. Kommt der Hausgemeinschaft selbst keine Unternehmereigenschaft zu, ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4…
…vom Lieferer A nachgewiesen werden kann. § 7 Abs. 6 Z 2 UStG 1994 (Rz 1099 UStR 2000) Ausfuhrnachweis bei "Splitting" einer einheitlichen Lieferung Ein Unternehmer liefert an einen begrenzten und immer wiederkehrenden Personenkreis Waren (Handys, Sony Playstation), welche von den Kunden anschließend ins Drittland verbracht…
Nach Rz 5136 EStR 2000 setzt das Vorliegen eines Teilbetriebes einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Betriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Der Teilbetrieb muss aus der Sicht des…
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…
In Überprüfungsfällen, bei denen die Nachweise nicht iSd VO, BGBl. Nr. 401/1996, vorliegen, wird somit eine jeweils auf den konkreten Sachverhalt bezogene Einzelentscheidung unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen zur Glaubwürdigkeit bzw. Aussagekraft etwaiger Alternativnachweise erforderlich sein. Art. 7 Abs. 2 UStG 1994 Innergemeinschaftliches Verbringen…