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BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010311/0032-IV/8/2015Information zur Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800); Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0032-IV/8/201513.05.2015

…Gebrauchtfahrzeuge, gebrauchte Textilien und Photovoltaikmodule präzisiert und an Hand von Beispielen und Fotos erläutert. Das Handbuch (Version 2014) ist als Anlage angeschlossen.   Bundesministerium für Finanzen, 13. Mai 2015 Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“ Nur PDF vorliegend Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

…Art. 232 UZK-DA, sofern sie im Reiseverkehr eingeführt werden; Luftfahrzeuge nach Art. 234 Abs. 1 UZK-DA, die auf Luftfahrtveranstaltungen ausgestellt oder im Rahmen solcher Veranstaltungen für Flugvorführungen verwendet werden; andere Waren in Einzelfällen mit Zustimmung des BMF. Bundesministerium für Finanzen, 10. Mai 2016

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

…der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie dem Bundesministerium für Finanzen bekannt wurde, ist diese Voraussetzung aus Unkenntnis bzw…

BMF-010219/0417-VI/9/2006Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0417-VI/9/200623.10.2006

Die UStR 2000 Rz 3951 bis Rz 3959 sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung…

BMF-010219/0446-IV/4/2006Übergangsregelungen zur Einfuhrumsatzsteuer anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0446-IV/4/200620.12.2006

…eines der in Z 2 genannten Verfahren, das vor dem 1. Jänner 2007 in einem der neuen Mitgliedstaaten für die Zwecke einer vor dem 1. Jänner 2007 in diesem Mitgliedstaat gegen Entgelt bewirkten Lieferung von Gegenständen durch einen Unternehmer begonnen wurde; d) jede Unregelmäßigkeit oder…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

…Mai 2015 dahingehend verschärft, dass bei einem drittländischen Betrieb Beschäftigte dieses Verfahren nur mehr für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe verwenden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die bisher erlaubte darüberhinausgehende…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…GZ 2020-0.412.480, und ergänzte die Aussagen zur Abgabenbefreiung bei der Einfuhr zugunsten von Katastrophenopfern (Punkt 8) und erweiterte sie um Aussagen zu elektronischen V I 1 Dokumenten aus Südafrika für die Einfuhr von Wein (Punkt 15.3.). 1. Fristüberschreitungen im Zollverfahren 1…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

…Kenntnis gesetzt, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen, da die Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur Entstehung einer Zollschuld und zu einer Verletzung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch Betrug führen kann.   Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2007  

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…werden Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt. Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung ist für die deshalb ausgeschlossen. Der UZK enthält zahlreiche dieser Befugnisübertragungen, auch im Hinblick auf die Befugnis, bestimmte Fälle gemäß Art. 223 Abs…

BMF-010302/0031-IV/8/2017Information zu AH-4110, Textilwaren-Einfuhr; Aufhebung der Genehmigungspflicht für Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201721.03.2017

…positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus abgeändert. Mit Wirkung vom 23. März 2017 unterliegen daher die in Anhang III der Verordnung (EU) 2015/936 genannten Textilwaren mit Ursprung in Belarus (BY) nicht mehr der Einfuhrgenehmigungspflicht. Bundesministerium für Finanzen, 21…

04 0101/41-IV/4/01Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/41-IV/4/0117.12.2001

…steuerlich zuzurechnen sind. Keine Anspruchsberechtigung besteht daher z.B. für natürliche oder juristische Personen, die nur treuhändig mit der Verwaltung der die Einkünfte abwerfenden Vermögenswerte betraut sind oder die lediglich treuhändig Leistungsentgelte in Empfang nehmen. Allgemeine Voraussetzungen der Rückzahlungsberechtigung (3)Rückzahlungsberechtigung setzt voraus, dass der…

BMF-010219/0470-VI/4/2006Übergangsregelung zur Ausfuhrlieferung anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0470-VI/4/200622.12.2006

…gilt der Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung den Zollbehörden des Bestimmungslandes für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer gestellt wurde, als Ausfuhrnachweis. Es gilt somit die in UStR 2000 Rz 1051a anlässlich der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 getroffene Regelung analog.   Bundesministerium für Finanzen, 22…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor (ABl. Nr. L 128 vom 27.05.2009 S. 15…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…04.2006, Rs C-245/04 , EMAG Handel Eder, Rn 45). Mit der Versendung der Waren erbringt GB eine innergemeinschaftliche Lieferung an Ö, für diesen ergibt sich daraus ein innergemeinschaftlicher Erwerb iSd Art. 1 Abs. 1 UStG 1994 in Österreich. Damit ein Reihengeschäft vorliegt, hätte…

2020-0.434.819Ergänzender Erlass zum Schaumweinsteuererlass vom 18. Juni 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.434.81910.07.2020

…2020, 2020-0.357.374, bereits vorgesehenen Entsteuerungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit der Nullsetzung des Schaumweinsteuersatzes per 1. Juli 2020 insbesondere für Direktimporteure von Schaumwein, denen eine - im oz. Erlass vorgesehene - Entsteuerung im Wege eines Steuerlagers eines anderen Wirtschaftsbeteiligten nicht möglich oder nicht zumutbar ist, eine…

BMF-010219/0180-VI/4/2008Einfuhr von Tickets für die Euro 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0180-VI/4/200809.05.2008

Bei der Einfuhr von Tickets und Hospitality Tickets/Packages für die Euro 2008 ist aus Vereinfachungs- bzw. Bagatellgründen keine Einfuhrumsatzsteuer zu erheben.   Bundesministerium für Finanzen, 9. Mai 2008  

2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

…der Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind zu den dafür vorgesehenen Codes die entsprechenden Angaben zu machen: Zu Code O3417: Hier ist die Frist für die Erledigung des Verfahrens in Monaten anzugeben…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…

04 1482/5-IV/4/77Steuerliche Behandlung von deutschem Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/5-IV/4/7714.07.1977

…1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der Einkommensteuer befreit. Derartige Bezüge müssen jedoch gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440/1972, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: