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BMF-280000/0213-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0213-IV/3/201620.12.2016

…die grundsätzlich dem Bankgeheimnis (§ 38 BWG) unterliegen und in der österreichischen Bevölkerung mit besonderer Sensibilität betrachtet werden, soll die Einbindung eines solchen Dienstleisters einer erhöhten Sicherheit unterliegen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass die Kreditinstitute ihre Dienstleister (Rechenzentren) dem Bundesminister für Finanzen vorab namhaft zu…

BMF-280000/0071-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0071-IV/3/201603.05.2016

…die grundsätzlich dem Bankgeheimnis (§ 38 BWG) unterliegen und in der österreichischen Bevölkerung mit besonderer Sensibilität betrachtet werden, soll die Einbindung eines solchen Dienstleisters einer erhöhten Sicherheit unterliegen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass die Kreditinstitute ihre Dienstleister (Rechenzentren) dem Bundesminister für Finanzen vorab namhaft zu…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…aufrechterhalten. Dieses Besteuerungsrecht an den Einkünften der überlassenen Arbeitskräfte kann durch Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug (LStR 2002 Rz 927) wahrgenommen werden, wobei das dabei anzuwendende Verfahren weiterhin unter Einbindung des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart entsprechend dem Erlass des BMF vom 10. März 2006, BMF…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…Bundesgebiet neu zu laufen. Hat oder begründet ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich, ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur während eines Monates nach der erstmaligen Einbringung ins Inland zulässig. Die Frist wird durch eine vorübergehende Verbringung ins Ausland nicht unterbrochen (…

BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

…empfangenden Person in diese. Während bei einer Person, die die Geschäfte der Gesellschaft führt, von deren organisatorischen Einbindung in diese Gesellschaft auszugehen sein wird (siehe VwGH 28.1.2003, 2001/14/0048), selbst wenn sie die Geschäfte vorwiegend aus dem Ausland besorgt, kann dies bei…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…verstehen (vgl. VwGH 21.12.1993, 90/14/0103). Sie zeigt sich beispielsweise in der Vorgabe von Arbeitszeit und Arbeitsort durch den Auftraggeber sowie in der unmittelbaren Einbindung der Tätigkeit in betriebliche Abläufe des Arbeitgebers (vgl. VwGH 15.9.1999, 97/13/0164). Aus landesgesetzlich…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…spricht für die Aufrechterhaltung der Rechtsansicht, dass nur unmittelbar Beteiligte Gesellschafter iSd RL 69/335/EWG sind. Gibt die Großmuttergesellschaft A ihrer Enkelgesellschaft C ohne Einbindung der Gesellschaft B (Tochter der A und Mutter der C) einen freiwilligen Zuschuss, dann wird ein derartiger Zuschuss mangels…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…da sich wirtschaftlich keine Änderung gegenüber der unmittelbaren Betriebsführung ergibt, wenn die KG keine anderen Aktivitäten außerhalb von Versorgungsbetrieben entfaltet und die organisatorische Einbindung der KG in die Körperschaft des öffentlichen Rechts gewahrt bleibt. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch bei Auslagerung des gesamten Versorgungsbetriebeverbundes in…