Nach Herstellung des Einvernehmens mit der ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr…
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika ist im Rahmen eines Konsultationsverfahrens gemäß Artikel 24 DBA-USA, BGBl. Nr. III 6/1998, mit Notenwechsel vom 9. November 2004 und vom 2. April 2005 einvernehmlich festgestellt worden, dass die in Artikel 20 (Studenten und Lehrlinge) beschriebene Befreiung…
Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…