Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…
…Unternehmen Dienstnehmer iSd § 2 KommStG 1993 beschäftigt werden (siehe Rz 2). Steuerschuldner ist somit der Unternehmer, der beschäftigt Personen in einem lohnsteuerlichen Dienstverhältnis Personen, die vom Ausland aus zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitskräfteüberlassung) wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs. 4 ASVG (vollversicherte…
…vereinbaren diese den Vollübertritt gemäß § 47 BMSVG in das System Abfertigung neu. Mit der Betriebsübergabe wird das Dienstverhältnis beendet und der AN wird Betriebsnachfolger des väterlichen Betriebes. 1. Wenn der AG (Vater) den Betrieb unentgeltlich an den Arbeitnehmer übergibt, ist nach ständiger Rechtsprechung eine an…
…Steuerpflicht der in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer wäre zunächst zu untersuchen, ob diese Personen aus der Sicht des österreichischen Rechts tatsächlich als Arbeitnehmer des Arbeitskräftegestellers gelten oder ob allenfalls ein gesondertes Dienstverhältnis im Verhältnis zu den inländischen Beschäftigern besteht (vgl. hiezu die Ausführungen zu Frage 3)…
Mitglieder des administrativen und technischen Personals der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "blaue Legitimationskarte") und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener…
…ff) gewährt worden sind. 2. Dienstnehmer iSd KommStG 1993 (§ 2 KommStG 1993) Rz 2 Dienstnehmer iSd KommStG 1993 sind: Personen, die zum Unternehmen in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. An Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG…