1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…
…auch eine Berufung gegen einen dem (abgeleiteten) Abgabenbescheid vorgeschalteten Feststellungsbescheid genügt. Eine mittelbare Abhängigkeit von der Berufungserledigung liegt vor, wenn die Abänderung des mit Berufung angefochtenen Bescheides auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide…