Im Rahmen eines gemäß Artikel 25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…
1. Anwendung des Abkommens auf österreichische Privatstiftungen (Pkt. 2.2. des Protokolls) Österreichische Privatstiftungen sind Gesellschaften im Sinn von Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA-2000. Einkünfte einer in Österreich ansässigen Gesellschaft werden danach in Deutschland nur dann einer Besteuerung unterzogen, wenn sich…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
1. Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt…
A. Allgemeines zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren A.1. Zielsetzung der Verfahren DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerung sowie Doppelnichtbesteuerung zu vermeiden. In seltenen Fällen wird dieses Ziel jedoch aufgrund von Besteuerungskonflikten zwischen den Vertragsstaaten nicht erreicht. Konflikte können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Vertragsstaaten…
Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen Bezughabende Norm Art. 4 Abs. 1 OECD-MA, Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 Sachverhalt A In den letzten zehn Jahren etablierte sich in einem stillgelegten Hotelbetrieb eine Büroadresse, die zu 75% als Anschrift von so genannten Domizilgesellschaften…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
1. DBA-Entlastung an der Quelle oder durch Steuerrückzahlung 1.1. Allgemeine Grundsätze (1) § 1 der Verordnung legt als Grundsatz fest, dass Abfuhrpflichtige österreichischer Abzugssteuern (Vergütungsschuldner) berechtigt sind, anlässlich der Auszahlung der abzugspflichtigen Einkünfte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unmittelbar anzuwenden (System der Quellenentlastung), wenn keine der in…
Nachstehend werden im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der deutschen Finanzverwaltung in den Ergebnisprotokollen vom 14. Mai und vom 23. Juni 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…
bis zum Zweifachen des verkürzten Betrages, höchstens 50.000 Euro | bis zu sechs Wochen | Fahrlässige Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht | bis zum Einfachen des verkürzten Betrages, höchstens 25.000 Euro | bis zu drei Wochen | Vorsätzliche Nichtentrichtung…
1. Die Behandlung des Arbeitslohns im Zusammenhang mit im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…