Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
1. Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt…
1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…