…2004, 99/13/0207, leitet aus dieser Bestimmung ab, dass die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof zur Folge hat, dass auch allen Rechtsakten, die während der Geltung der aufgehobenen Berufungsentscheidung auf ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…einer Berufung. Auf die Formerfordernisse des § 250 BAO wird hingewiesen und die Mängel letztlich nicht (bzw. zu spät) behoben. In dem daraufhin ergangenen Bescheid lautet der Bescheidspruch "Ihre Berufung vom 22.05.2009 gegen ... gilt gem. § 275 BAO als zurückgenommen." Gegen diesen Zurücknahmebescheid wird Berufung…
…eines anderen Bescheides tritt) erfasst. Der Umsatzsteuer-Jahresbescheid 2009, durch den der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für September 2009 aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde, ist somit im Sinn des § 274 erster Satz BAO an dessen Stelle getreten. Das bedeutet, dass die Berufung, die am 22. Mai 2010 gegen…
…Rechtskraft (Ablauf der Berufungsfrist) vorgelegt wurde. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Bescheid nachträglich aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt wird, wie bei der Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO) oder der Bescheidaufhebung nach § 299 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 4. Februar 2008
…die Einhebung einer Abgabe ua. auf Antrag dann auszusetzen, wenn deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt. Die Höhe der Anspruchszinsen ist mittelbar abhängig von der Erledigung einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (vgl. Ritz , BAO 4 , § 205 Tz 36). Dem Antrag…
…Anlass gibt, sich in der Endgültigerklärung des vorläufigen Bescheides erschöpfen. Wenn in einem Fall die Variante b) angewendet wird, ist mit dem endgültigen Bescheid gemäß § 200 Abs. 2 BAO der Rechtszug für den Steuerpflichtigen wieder geöffnet? Kann er in einer Berufung jedwede Einwendung geltend machen?…
…an Schwestergesellschaften (vgl. EAS 886). Die Erhebung einer Quellensteuer in Großbritannien verstößt daher im vorliegenden Fall gegen das DBA-Großbritannien, BGBl. 390/1970 idF BGBl. 585/1978 und BGBl. 835/1994, und löst keine Anrechnung in Österreich aus. Bundesministerium für Finanzen, 1 NIESS…
…beheben können, sodass sie die hinterlegte Sendung erst am nächsten Tag, an dem deren Behebung möglich ist, abholen können. Beispiel: Erfolgt eine rechtmäßige Hinterlegung eines rechtsmittelfähigen Bescheides am Freitag und beginnt die Abholfrist auch am Freitag, so gilt die Zustellung am Freitag als bewirkt, auch…
…die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.09.2005, 2001…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…die Anträge auf Erstattung der KESt für 2008 und 2009 für sich und zwei Miterben zu einem Zeitpunkt eingebracht, in dem die Einantwortung noch nicht erfolgt ist. Gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 kann Regelbesteuerung nur für die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragt werden. Betreffend…
…früherer Lohnabrechnungen) für das gesamte Jahr 2024 berücksichtigen. 9. Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben Für bestimmte Gebühren (Gebührengesetz 1957) und Bundesverwaltungsabgaben (§ 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (…
…182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene…
…von Erbschaftssteuerbescheiden betreffend Sachverhalte, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstorben ist, so lange zuzuwarten, bis die Regelung zur vorübergehenden Weitergeltung des gekündigten Erbschaftssteuerabkommens in Kraft tritt. Sollte sich die Erlassung eines (vorläufigen) Erbschaftssteuerbescheides dennoch als erforderlich erweisen, hätte dies im Zeitraum…
…Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Zur Wiedereinsetzung bei Versäumung von Zahlungsfristen siehe ergänzend Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), Rz 914…
…3 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 1991 bis Rz 1997) Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft - Vorsteuerabzug Eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG) macht Vorsteuern aus dem Zukauf von Beratungsleistungen geltend. Diese werden von der MiFiG anschließend ganz oder teilweise an ihre Beteiligungsunternehmen umsatzsteuerpflichtig weiterrechnet. Weiters werden Vorsteuern aus allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (zB Aufwendungen…
… Es liegt eine Veräußerung von Einzelwirtschaftgütern des Betriebsvermögens gegen Einmalzahlung und lebenslänglich wiederkehrende Bezügen vor. Dabei ist § 1 Abs. 5 der land- und forstwirtschaftlichen PauschalierungsVO BGBl. II 54/2001 anzuwenden, wonach aus der Veräußerungs von forstwirtschaftlichen Flächen entstehenden Gewinne mit 35% des Veräußerungserlöses angenommen werden…
…11. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Bundesministerium für Finanzen, 2…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026