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04 1482/13-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/13-IV/4/0003.05.2000

…dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die mit jeder Bauausführung verbundenen Kontrollfunktionen hiedurch nicht vom anlagenerrichtenden Unternehmen auf die deutsche ARGE übergehen. Wenn die von der deutschen ARGE wahrzunehmenden Bauherrenfunktionen teils vor Baubeginn erbracht werden (Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Erstellung des Ausschreibungskonzeptes und der Ausschreibungsunterlage…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…2 GGG | 9. Realteilung | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 10. Bauherrenmodelle | gestrichen | Siehe Punkt 2.3.2 der Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

… 17 GrEStG 1987 (Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer). Darüber hinaus ist eine Selbstberechnung unzulässig, wenn die Bemessungsgrundlage im Zeitpunkt der Selbstberechnung nicht eindeutig feststeht (zB bei Bauherrenmodellen); eine vorläufige Selbstberechnung sehen die Gesetze nämlich nicht vor. 2.4 Zeitliche Beschränkung für die Vornahme der Selbstberechnung…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…2005/16/0085). 2.2. § 9 Z 4 GrEStG 1987 Solidarschuldner beim Bauherrenmodell Sachverhalt: Der Käufer C erwirbt im Rahmen eines Vertragsgeflechts, das durch den Organisator Fertigteilhausfirma B gestaltet und abgewickelt wurde, ein Grundstück vom privaten Grundstückseigentümer A um 30.000 und ein Fertigteilhaus um…